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Mark II

Die Mark als Münzbezeichnung wurde in der frühen Neuzeit vor allem im norddeutschen und nordeuropäischen Raum verwendet:

1. Im Jahr 1501 beschlossen die Städte des Wendischen Münzvereins mit der Ausprägung ihrer bisherigen Zählmark zu 16 Schillingen einen eigenen Weg zu beschreiten. Die Zwei- und Eindrittelstücke der Lübischen Mark wurden aber nur kurzfristig von den Städten Lübeck und Lüneburg ausgemünzt. Bereits 1504 vereinbarten die Städte des Wendischen Münzvereins, die Lübecker Mark (20 g) und deren Halb- und Viertelstücke zu prägen. Diesen Beschluss setzte zwischen 1506 und 1552 vor allem die Hansestadt Hamburg in die Tat um. Inzwischen begann aber schon der Siegeszug des Talers, der die Mark in Norddeutschland als Großsilbermünze zu verdrängen begann. Die Mark hielt sich jedoch als Usualgeld und als Münzbezeichnung (siehe 3.). So prägte Bremen zu Beginn des 17. Jh.s die Mark zu 32 Groten, Umsätze und Vermögen wurden in Mark gerechnet.

2. Nach dem Beispiel der Lübischen Mark versuchten auch einige nordeuropäische Staaten einen eigenen Weg zur Markprägung zu gehen: Holstein, der Livländische Orden, Riga, Reval, Schweden (1512) und Dänemark (1541). In Dänemark und Schweden verlor die Mark bald an Wert und wurde zur Kurantmünze. In Dänemark wurden im 17. Jh. Mehrfachstücke geprägt, wobei das 2-Mark-Stück der Lübischen Mark entsprach und das 4-Mark-Stück dem deutschen Silbergulden. Die schwedische Mark galt 8 Öre. Die Bekanntheit der skandinavischen Mark-Währungen in Nordeuropa mag im Jahr 1860 bei Einführung des Viertelrubels als Währungseinheit im damaligen russischen Großfürstentum Finnland zur Münzbezeichnung Markka geführt haben.

Dänemark, 4 Mark 1668    Dänemark, 4 Mark 1668

Dänemark, 4 Mark 1668

3. Um 1670 begannen die Städte Lübeck und Hamburg, 1- und 2-Mark-Stücke zu prägen, die den dänischen 2- und 4-Mark-Stücken und dem besseren silbernen Gulden sowie den um 1660 geprägten Nominalen von Oldenburg und Bremen-Verden entsprachen. Neben dem Species- und Bankotaler entwickelte sich damit eine Kurantwährung, seit 1726 im 34-Mark-Fuß, der sich Lauenburg und 1763 Mecklenburg-Schwerin anschlossen (Kurantmark). Zunächst blieb eine Gleichheit im Münzfuß mit Dänemark und Schleswig-Holstein gewahrt. Die Hamburger Bank notierte die drei Währungen getrennt voneinander.

4. In der Reichsstadt Aachen wurde seit 1577 die Aachener Mark als Kleinmünze im Gewicht von ca. 1,2 g ausgeprägt. 26 Mark gingen auf den Reichstaler; es wurden Stücke zu 1, 2, 3, 4 und 6 Aachener Mark geprägt. Im 18. Jh. wurden auch Ratszeichen im Wert von 8, 16 und 32 Mark geschlagen. Zu dieser Zeit hatte die Aachener Mark aber aufgrund ihres geringen Silbergehalts (etwa 0,4 g) an Wert verloren, 72 Aachener Mark gingen auf den Taler, die kleinen Stücke hatten einen noch höheren Kurs. Die Prägung wurde 1763 eingestellt, als Rechnungsmünze hielt sich die Aachener Mark bis zu Beginn des 19. Jh.s.

5. Nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 wurde die Mark als Dezimalwährung im Wert eines Drittels des alten Vereinstalers eingeführt. Die silbernen Markstücke waren allerdings Scheidemünzen, da es sich um eine Goldwährung handelte (Währung), die durch die goldenen 10- und 20-Mark-Stücke repräsentiert wurden. Nach dem Ersten Weltkrieg endete die Reichsgoldwährung als inflationäre Papierwährung im Jahr 1923. Die zur Stabilisierung der Währung eingeführte Rentenmark (1 Billion Mark = 1 Rentenmark) führte im Jahr 1924 zur Reichsmarkwährung (1 Reichsmark = 100 Reichspfennig), die durch den 2. Weltkrieg zerstört wurde. Auf dem ehemaligen Reichsgebiet entstanden seit 1948 zwei deutsche Währungen: die Deutsche Mark (DM) der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die Deutsche Mark der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Letztere von Juli 1964 bis Ende 1967 mit der offiziellen Bezeichnung Mark der Deutschen Notenbank (MDN), danach Mark der Deutschen Demokratischen Republik (M). Am 1. Juli 1990 wurde mit dem Inkrafttreten der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion auch auf dem Gebiet der DDR die Deutsche Mark (DM) der BRD als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt. Die Kleinmünzen bis zu 50 Pfennig konnten bis zum 30. Juni 1991 im Verhältnis 1:1 im Umlauf bleiben.

1-Markstücke des Kaiserreichs    1-Markstücke des Kaiserreichs1

1-Markstücke der Weimarer Republik    1-Markstücke der Weimarer Republik2

1-Markstücke des Dritten Reichs    1-Markstücke des Dritten Reichs3

1-Markstücke der Bundesrepublik Deutschland    1-Markstücke der Bundesrepublik Deutschland4

1-Markstücke der Deutschen Demokratischen Republik    1-Markstücke der Deutschen Demokratischen Republik5

Die 1-Markstücke des Kaiserreichs (1), der Weimarer Republik (2), des Dritten Reichs (3), der Bundesrepublik (4) und der Deutschen Demokratischen Republik