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Rentenmark

Einheit der Übergangswährung, die zur Zeit der Weimarer Republik im November des Jahres 1923 die Papiermark ablöste, die zur wertlosen Recheneinheit herabgesunken war. Zur Stabilisierung der Mark wurde übergangsweise die Rentenmark eingeführt. Die Rentenmarkscheine und Rentenpfennigmünzen (in Nominalwerten zu 1, 2, 5, 10 und 50 Rentenpfennigen) stellten aber kein gesetzliches Zahlungsmittel dar, d.h., es bestand keine Annahmepflicht für Privatpersonen. Mit der Verordnung vom 11. Februar 1924 wurden die kupfernen 1- und 2-Pfennig-Stücke des Kaiserreichs den Rentenpfennigen gleichgestellt. 
Um das Vertrauen der Bevölkerung und des Auslands für die neue Mark zu gewinnen, gründete man am 15. 10. 1923 die Deutsche Rentenbank in Berlin, die zunächst mit einem Kapital von 3,2 Milliarden Mark ausgestattet wurde, das sich zu gleichen Teilen durch die Belastung der Landwirtschaft, der Industrie, des Handwerks, des Handels und der Banken zusammensetzte. Die über diesen Betrag ausgestellten Rentenbriefe deckten die Rentenmarkscheine und Rentenpfennigmünzen. Dazu kamen die 1- und 3-Mark-Stücke ohne Rentenmarkangabe, die gemäß dem "Gesetz über die Ausprägung der neuen Reichssilbermünzen" vom 20. März 1924 ausgeprägt wurden; ein 2-Markstück war geplant, kam aber nicht zur Ausgabe. Mit dem Gesetz vom 30. August 1924 wurde die Reichsmarkwährung eingeführt, die am 11. Oktober in Kraft trat.

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50 Rentenpfennig 1923