Scheidemünzen
Kleinmünzen zum Ausgleich kleiner Wertdifferenzen zwischen Käufer und Verkäufer, also, um an einem Geschäft beteiligte Leute friedlich „zu scheiden“, was bei groben Münzsorten wie Taler und Gulden nicht möglich war. Der Begriff "Schieds- oder Scheidemünze" bildete sich im 16. Jh., da mit dem Umlauf der Großsilbermünzen eine differenzierte Geldwirtschaft gefordert war. Die Prägung von Scheidemünzen war von Anfang an mit Problemen verbunden. Einerseits sollte sich ihr innerer Wert, wie bei den groben Sorten oder Währungsmünzen möglichst dem Nennwert annähern, um nicht mit einem Abschlag versehen zu werden oder gar die Verweigerung der Annahme zu riskieren. Andererseits kam die Ausprägung der kleinen Werte wegen des größeren Arbeitsaufwandes für die gleiche Summe Geldes wesentlich teuerer als die Ausprägung grober Münzen. Die Scheidemünzen wurden also ihres inneren Wertes beraubt und zuerst aus geringhaltigeren Silberlegierungen (Billon) und später vermehrt aus Kupfer geprägt. Außerdem waren die Prägezahlen und die Annahmebedingungen beschränkt. Im 18. Jh. ist auf den entsprechenden Münzen des Römisch-Deutschen Reichs die Aufschrift „Scheidemünz“ oder ähnliches aufgeprägt.
Da bei den Reichsmünzordnungen des 16. Jh.s der Münzfuß für die auszuprägenden Scheidemünzen zu hoch angesetzt war, prägten viele Münzstände entweder gar keine Scheidemünzen aus oder richteten ihre Prägung nicht nach der geltenden Reichsmünzordnung und gaben geringerhaltige Scheidemünzen aus. Diese Entwicklung führte zu den schlechten Scheidemünzen der Kipper- und Wipperzeit, die eine Münzkrise im ganzen Reich auslöste. Zwar kam es nach diesem „heilsamen Schock“ auch später im Römisch-Deutschen Reich gelegentlich noch zu Problemen (siehe z.B. Rote Sechser oder Rote Seufzer), aber eine vergleichsweise katastrophale inflationäre Entwicklung wie bei den Kippermünzen blieb bis zur Hyperinflation 1923 aus. Ähnliche Probleme gab es auch in Italien, während im 17. Jh. zu große Mengen an Kupferprägungen in Spanien (Inflation der Vellonmünzen) und Polen (Achtzehngröscher) wirtschaftlichen Schaden anrichteten. In Großbritannien prägte man zu geringe Mengen an Scheidemünzen, was zur Ausgabe privater Token führte.
Mit der Einführung der Goldwährungen im 19. Jh. änderten sich die Verhältnisse. Mit Ausnahme der Goldmünzen waren alle Münzen der Währung des Deutschen Reichs Scheidemünzen, auch wenn sie nicht so genannt wurden. Die Annahmepflicht dieser Münzen wurde begrenzt, um die Bevölkerung vor finanziellen Nachteilen zu schützen.
Heute ist das bedeutungslos geworden, da die Währung auf anderen Grundlagen beruht. Jede ausgeprägte Kursmünze ist praktisch eine Scheidemünze, sogar der kupferne Pfennig hat einen höheren inneren Wert (Metallwert) als das Papiergeld (zu weit höheren Nennwerten), das nur ein Kreditgeld ist. In der BRD wird die Ausprägung von Scheidemünzen durch die gesetzlichen Bestimmungen vom 8. Juli 1950 geregelt, mittlerweile 1963 und 1975 geändert. Danach werden 1-Pfennig bis 5 DM-Münzen im Betrag von 20 DM pro Kopf der Bevölkerung geprägt. Außerdem ist niemand verpflichtet, mehr als einen Betrag von 20 DM von auf DM lautenden Münzen bzw. 5 DM von auf Pfennig lautenden Münzen anzunehmen.