Kleinmünzen
Allgemeine Bezeichnung für kleine Silber-, Billon-, Kupfermünzen oder Münzen aus anderem (minderwertigem) Metall, die im Wert etwa unterhalb des Vierteltalers lagen. Im Gegensatz zum Begriff Scheidemünzen sind mit dem Ausdruck Kleinmünzen keine geldrechtlichen Implikationen verbunden.