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Münzgesetze

Verordnungen von Münzherren oder die Münzhoheit ausübenden Instanzen (Münzstände), die die Prägung, die Ausgabe, den Umlauf oder die Verrufung von Münzen regelten. Sogar aus der Antike ist uns zumindest Sekundärliteratur über Münzgesetze erhalten: So berichtet uns Aristoteles (Ath. pol. 10), dass Solon im Jahr 593 v. Chr. eine Münzreform durchführte, bei der er „die Münzen vergrößerte“, was auf die Einführung der Athener Tetradrachmen mit dem Kopfbild der Athene und der Eule hinweist. Als Dokument erhalten ist das Athener Münzgesetz von 375/374 v. Chr., das auf der Agora in Athen entdeckt wurde. Der in einer Stele aus weißem Marmor eingemeißelte Text enthält Anordnungen über die Annahme von athenischem Geld und Maßnahmen und Strafandrohungen für die Benutzung von fremdem und falschem Geld. Zur Einhaltung der öffentlichen Münzbestimmungen wurden auf dem Markt und im Hafen (Piräus) Kontrolleure eingesetzt. Der Senat kontrollierte zur römischen Republikzeit das Münzwesen, der auch noch in der frühen Kaiserzeit Einfluss auf die Münzpolitik hatte: Das SC auf römischen AE-Münzen steht für „senatus consulto“ (auf Senatsbeschluss). Später nehmen schließlich die Kaiser selbst und die von ihnen eingesetzten Beamten die Münzpolitik in die eigenen Hände. Die Münzprägung wurde zunächst auf Rom konzentriert, die lokalen Prägungen in den römischen Provinzen und Kolonien aber nicht ganz unterdrückt. So nahmen z.B. die Prokuratoren von Judäa durchaus Rücksicht auf das Bildnisverbot bei den Juden. Die Bronzemünzen in Griechenland, Kleinasien und Nordafrika brachte auf den Münzbildern ein ganzes Panorama von Kulten und Bauten zum Vorschein, in Antiochia, Caesarea und Tyros gab es auch Silberprägungen. Berühmt geworden sind daneben die fortlaufenden Serien von Billon-Tetradrachmen aus Alexandria (Alexandriner) und die Kistophoren, letztere eine Art römischer Wohlfahrtsmünzen, die interessantesten Stücke stammen in der Mehrzahl aus kleinasiatischen Münzstätten (Pergamon, Tralleis, Ephesos). Nach Schließung vieler Münzstätten im 3. Jh. n. Chr., nahmen (nach der Münzreform unter Diokletian) im 4. Jh. die für die Münzversorgung der Provinzen zuständigen Reichsmünzstätten außerhalb Roms sprunghaft zu.

Charakteristisch für die Münzgesetzgebung des Mittelalters waren neben den häufigen Münzverrufungen der Pfennigmünzen auch die häufigen Missachtungen und Übertretungen seitens der Münzherren, die die Gesetze eigentlich selbst veranlassten. Aber nicht nur übermäßige Gewinnsucht, sondern oftmals auch der Mangel an Edelmetallen veranlassten die Münzherren zu Übertretungen. Wo sich die Erkenntnis durchsetzte, dass eine stabile Währung in einem möglichst großen Gebiet auch eine stetige wirtschaftliche Entwicklung fördert, entstanden auch Prägungen auf der Basis von gemeinsamen Münzfüßen, wie die Gründung zahlreicher Münzvereine zeigt; darunter z.B. der Münzverein der rheinischen Fürsten von Kurmainz, Kurtrier, Kurköln und der Pfalzgrafen vom Rhein von 1385/86, dem sich auch kleinere Münzstände anschlossen. Der Verein hielt sich mit an den Erfordernissen angepassten Gesetzen und Verordnungen immerhin über ein Jh.

Die Versuche der Esslinger Reichsmünzordnung von 1524 und der Augsburger Reichsmünzordnungen von 1551 und 1559, die geldpolitische Situation in den deutschen Staaten zu verbessern, scheiterte an der mangelnden Durchsetzbarkeit einer ohnmächtigen Zentralgewalt und des zu hoch angesetzten Münzfußes der Währungsmünzen. Erst die Vereinheitlichung der im Deutschen Zollverein zusammengeschlossenen deutschen Staaten durch eine Reihe von Münzgesetzen und Verordnungen im 19. Jh. brachte die Voraussetzungen für eine gemeinsame deutsche Reichsmarkwährung dieser Prozess war 1878 abgeschlossen. Zahlreiche Münzgesetze aus dem Jahr 1950 regelten die Ausgabe der Deutschen Mark (DM) der Bundesrepublik.