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Münchener Münzvertrag

Der Zusammenbruch des Alten Reichs nach den Napoleonischen Kriegen und dem Wiener Kongress (1815) brachte die Aufhebung der Eigenstaatlichkeit vieler Territorien und damit die drastische Reduzierung münzberechtigter Staaten in den deutschen Gebieten. Das alte Münzgeld lief aber weiter um, auch wenn die prägenden Staaten gar nicht mehr existierten. Die unerträglichen Kleinmünzenverhältnisse in den süddeutschen Guldenländern veranlassten Baden und Württemberg um 1830 zu Reformversuchen, die jedoch ohne Erfolg blieben. Erst mit dem Beitritt zum Deutschen Zollverein 1834, der eine Anschlussklausel über die Vereinheitlichung des Münz-, Maß- und Gewichtssystems enthielt, war die Notwendigkeit für alle Mitgliedsstaaten gegeben, einen Münzfuß festzulegen, von dem aus eine klare Relation zum Münzfuß der norddeutschen Talerländer möglich wurde.
Im August 1837 gründeten Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau und Frankfurt die "Münzvereinigung Süddeutscher Staaten", die sich auf die Kölner Mark nach preußischer Variante (233,855 g) als Münzgrundgewicht einigte. In den Jahren 1838/39 schlossen sich auch die Kleinstaaten Sachsen-Meiningen, Hohenzollern-Sigmaringen, Hohenzollern-Hechingen, Hessen-Homburg und Schwarzburg-Rudolstadt an. Der praktisch ohnehin schon bestehende 24 1/2-Gulden-Fuß wurde offiziell festgeschrieben, der Gulden (im Feingewicht von 9,5 g Silber) wurde mit 60 Kreuzern bewertet. Die bisher selten ausgeprägte süddeutsche Rechnungseinheit und ihr Halbstück zu 30 Kreuzern sollte bis 1838 in Millionenauflagen geprägt werden und damit in größeren Mengen zum ersten Mal effektiv im Zahlungsverkehr zur Verfügung stehen. Die alten Kronentaler zu 162 Kreuzern blieben aber im Umlauf und wurden ab 1845 allmählich durch das 2-Guldenstück zu 120 Kreuzern ersetzt. Als gemeinschaftliche Scheidemünzen wurden silberne 6- und 3-Kreuzer-Stücke (333/1000 fein im 27-Gulden-Fuß) festgelegt. Die Wertseite des Münzbilds aller gemeinschaftlichen Stücke war zum ersten Mal einheitlich, was im Hinblick auf die einheitliche Münzreform von 1871 wegweisend war. Die Scheidemünzen ab dem einfachen Kreuzer blieben von dem Abkommen ausgeschlossen. Das 1-Kreuzer-Stück wurde in Billon oder in Kupfer ausgeprägt, bei den kleineren Stücken darunter schwankte die Nominalbezeichnung zwischen Kreuzerteilwerten (1/2, 1/4 Kr.) und Pfennig- und Heller- Benennungen. Das größte Problem des süddeutschen Münzwesens bestand im Verbleib einer Vielzahl der alten und abgenutzten Münzen, die in die neuen Werte umgerechnet werden mussten. Der Münchener Vertrag versetzte die süddeutschen Staaten in die Lage, dem Dresdner Münzvertrag beizutreten, der eine Vereinsmünze zu 2 Talern bzw. 3 1/2 Gulden( Champagnertaler) schuf.

Geschichtsdoppeltaler 1837 auf den Sueddeutschen Muenzverein    Geschichtsdoppeltaler 1837 auf den Sueddeutschen Muenzverein

Geschichtsdoppeltaler 1837 auf den Süddeutschen Münzverein