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Münzkontrakte

Vertragliche Vereinbarungen zwischen Münzherren (Münzständen) und Münzmeistern. Zwar war die Pacht der Münzstätte offiziell meist illegal, doch im Mittelalter und der frühen Neuzeit durchaus gängige Praxis. Münzkontrakte regelten die finanziellen und technischen Bedingungen für die Verpachtung der Münze. In neuerer Zeit vergeben vor allem kleinere Staaten ohne eigene Münzstätten Auftragsprägungen für ihre Münzausgaben an leistungsfähige Münzstätten. Die technischen und finanziellen Bedingungen für solche Aufträge werden durch Kontrakte vertraglich geregelt. Um solche Aufträge bewarben sich, neben den leistungsfähigen Münzstätten verschiedener Staaten, auch private Münzstätten; und das durchaus erfolgreich, wie z.B. die Soho Mint und die Birmingham Mint.