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Münzverwaltung

Die Münzverwaltung umfasst die Organisation, Einrichtung und Überwachung des Münzbetriebs. Im römischen Münzwesen leitete der "Praefectus monetae" (Geldminister) die Verwaltung, der von einem "Optio" (eine Art Münzmeister) unterstützt wurde. Was das Münzwesen der Merowingerzeit betrifft, schließt man von den Münzmeisterzeichen auf den Münzen auf eine starke Stellung des Münzmeisters (Monetarius), der die administrativen Aufgaben des kleinen Handwerkerbetriebs vermutlich selbst ausübte. In der Karolingerzeit ist das Münzmeisterzeichen nicht mehr zu sehen. Die einheitliche Gestaltung und die ausschließliche Münzhoheit des Kaisers lassen auf den Verlust der Selbstständigkeit des Monetarius schließen. Möglicherweise wurde die zentrale Verwaltung des Münzwesens von einer Art Kämmerer ausgeübt, der für die königlichen Finanzen zuständig war. Als das Münzrecht zur Zeit der sächsischen und staufischen Kaiser und Könige an die geistliche und weltliche Obrigkeit überging, waren wohl zunächst auch Würdenträger am Hof der Fürsten (Kämmerer und Hofräte) mit der Verwaltung der Werkstätten betraut. Seit dem Spätmittelalter ist die administrative Leitung der Münzstätten dokumentarisch belegt. Die Verpachtung der Münzstätten im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit brachte die Leitung und Verwaltung wieder in die Hand des Münzmeisters. Da die Münzstätten zu den größten gewerblichen Unternehmen ihrer Zeit zählten, erforderte der Betrieb ein erhebliches Eigenkapital und Erfahrung im Management. Daher kamen die Münzmeister häufig aus den Reihen der Kaufmannschaft. So hatte z.B. die Augsburger Kaufmannsfamilie Fugger mehrmals die päpstliche Münze gepachtet, auch den von Hausgenossenschaften verwalteten Münzen standen häufig die führenden Kaufleute der Stadt vor. Obwohl der Staat das Münzgebäude und die größeren Gerätschaften stellte, versuchte der Münzmeister, der die Münze in der Regel für einen Zeitraum zwischen einem und sechs Jahren gepachtet hatte, sie gewinnorientiert zu führen. Zur Kontrolle des Münzmeisters wurde ein Aufsichtsbeamter, der Wardein, bestellt. Er war oftmals nicht nur für eine Münzstätte zuständig, sondern für einen ganzen Kreis (Kreiswardein). In den oberitalienischen Stadtstaaten (Venedig, Genua, Florenz) betrieben gewählte staatliche Beamte aus den Familien der städtischen Oligarchien die Münzstätten. Sie verbanden die Ämter des Wardeins und des Münzmeisters miteinander. Nördlich und nordwestlich der Alpen dominierte jedoch die Verpachtung der Münzbetriebe. Ironischerweise stammten viele Pächter im Spätmittelalter von den Dynastien der oberitalienischen Staaten ab (Lombarden), die ihre Münzstätten selbst nicht verpachteten. In der Neuzeit kamen vermehrt auch lokale Unternehmer zur Münzpacht. Im 17. und 18. Jh. pachteten vermehrt jüdische Unternehmer die Münzstätten in den deutschen Staaten. Die Münzpachtung und Finanzierung der Fürstenhöfe war zeitweise einer der wenigen lukrativen Berufszweige, zu denen das Judentum Zugang hatte. Die Verstaatlichung der Münzstätten und die Verbeamtung des Münzmeisters setzte in den deutschen Staaten schon im 18. Jh. ein. In England, Frankreich und den Niederlanden blieb das Unternehmertum noch bis weit in das 19. Jh. bestehen. Die Entwicklung des Beamtentums setzte sich im (staatlichen) Angestelltenverhältnis anderer Münzberufe fort.