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Münzscheine

Bezeichnung für Quittungen, die seit dem 18. Jh. für eingeliefertes Edelmetall oder Münzen ausgegeben wurden. Im Rahmen einer Münzreform konnten z.B. die abgelaufenen Münzen an die Münzstätte abgegeben wurden, die dafür Münzscheine ausstellte. Gegen die Münzscheine konnten dann die neuen Münzen wieder eingelöst werden. Die Bezeichnung wurde im 19. Jh. in Österreich auf das staatliche Papiergeld von 1849 und 1860 übertragen.