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Münzpächter

Seit dem Mittelalter verpachteten manche Münzherren oder Münzstände ihre Münzrechte an Dritte, meist an Münzmeister. In der Regel wurde die Pacht durch einen nicht unerheblichen Anteil am Münzgewinn bestritten (Schlagschatz). Da der Pächter die Münzprägung in der Regel auf eigene Kosten betrieb, d.h. seine Kosten und Gewinne aus der Münzprägung und einigen Nebenverdiensten bestreiten musste (Münzmeistererzeugnisse), brachte die Verpachtung oder Verpfändung der Münzstätte häufig eine Münzverschlechterung mit sich. In der Praxis hielten sich die meisten Münzpächter nicht an die vorgeschriebenen Münzfüße. Die Verpachtung von Münzstätten nahm vor allem in Kriegs- und Notzeiten zu; oft ging sie mit drastischen Münzverschlechterungen einher (vgl. Schinderlinge, Kipper- und Wipperzeit, Ephraimiten). Die Schuld an den Münzverschlechterungen trägt aber meist nicht allein das Gewinnstreben der Pächter. Oftmals stellte die Verpachtung der Münzstätten für die Münzherren eine günstige Gelegenheit dar, mit geringem eigenen Risiko erhebliche finanzielle Gewinne aus der hohen Gewinnbeteiligung zu ziehen. Die Zentralisierung des Münzwesens im 18. Jh. brachte in den deutschen Staaten das Ende der Münzverpachtung mit sich.