0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Münzregal

Das Münzregal bezeichnet das Recht, die Münzordnung zu bestimmen, vor allem das Münzrecht finanziell auszunutzen. Das Münzregal lag (nach dem Vorbild des antiken Rom) unter Karl dem Großen strikt bei der fränkischen Krone, die für den Münzfuß, die Münzprägung, die Münznutzung und für die Errichtung und Verlegung der Münzstätten zuständig war. Seit dem 9. Jh. ging das Münzrecht, meist verbunden mit dem Markt- und Zollrecht, zunächst an geistliche Herrscher, seit dem 11. Jh. auch an weltliche Fürsten und Grafen, später auch auf Städte über. Die Herzöge von Bayern und Sachsen usurpierten das Münzregal, als Ausdruck ihrer "autonomen Souveränität". Die Staufer beanspruchten das Zoll- und Münzregal als unveräußerliches Kaiserrecht in Form einer "Steuer" aus dem Schlagschatz und dem Münzwechsel, vor allem in Italien. Schon Friedrich II. schränkte (1220 und 1232) das königliche Münzregal wieder ein. Mit der Goldenen Bulle von 1356 gingen das Münzregal und das Bergregal "von Reichs wegen" an die Kurfürsten über. Seit 1648 konnten auch die übrigen Reichsstände (vor allem Adlige und Städte) vom Münzregal profitieren. Trotzdem blieb die Oberhoheit über das Münzwesen offiziell beim Kaiser bzw. König des Römisch-Deutschen Reichs.