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Münzkartell

Zusammenschluss zweier oder mehrerer Staaten, die sich verpflichteten, die Falschmünzerei in den Partnerstaaten genauso zu bekämpfen wie die Fälschung der eigenen Münzen. Die ersten Münzkartelle entstanden 1845 unter den Mitgliedsstaaten des Deutschen Zollvereins. Im Jahr 1853 schlossen Preußen und Österreich ein Münzkartell ab, das auch die anderen deutschen Zollvereinsstaaten mit einschloss. Die Bekämpfung der Falschmünzerei, die zum ersten Mal über das staatseigene Territorium hinausging, erwies sich natürlich als wirkungsvoller als die Aktionen eines einzelnen Staates. Das Münzkartell kann als Ausgangspunkt für den völkerrechtlichen Grundsatz angesehen werden, dass der strafrechtliche Schutz des Geldumlaufs über alle Grenzen hinweg geschützt werdenmuss. Dieser Schutz wurde später im Internationalen Falschgeldabkommen verankert.