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Münzvertrag

Vertrag zwischen zwei oder mehreren Münzständen, die ein Münz- oder Währungsabkommen schließen. Im Hochmittelalter kam es bei schwacher oder fehlender Zentralgewalt zu Münzverträgen, in denen sich (in der Regel benachbarte) Münzstände verpflichteten, auf Nachahmungen oder Beischläge zu verzichten. Solche Verträge schlossen im Spätmittelalter Münzvereine (z.B. Wendischer Münzverein, Rappenmünzbund). In der Neuzeit kommen Verträge über gemeinsame Münzfüße (z.B. Zinnaischer, Leipziger Fuß) vor. Die süddeutschen Zollvereinsstaaten schlossen 1837 den Münchener Münzvertrag, die um die nord- und mitteldeutschen Mitgliedsstaaten erweiterten Zollvereinsstaaten ein Jahr später den Dresdner Münzvertrag , 1857 brachte der Wiener Münzvertrag den währungstechnischen Anschluss Österreichs. Übernationale Bedeutung hatten die Verträge der Lateinischen Münzunion.