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Kurfürst

Zur Wahl des Königs im Römisch-Deutschen Reich berechtigter Fürst, lat. Elector genannt. Der Ausdruck Kurfürst leitet sich vom ahd. "Churi" (Wahl) ab. Nach dem Sachsenspiegel um 1250 waren dies die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, ferner der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg, kurze Zeit später auch der König von Böhmen. Durch die Goldene Bulle von 1356 wurden diese sieben Kurfürsten sowie deren Rechte zur Prägung von Goldgulden bestätigt. Böhmen schied während der Hussitenkriege bis 1708 aus dem Wahlkollegium aus, die Rheinpfalz verlor die Kurwürde 1623 an Bayern und bekam 1648 eine 8. Kurstimme, die 1778 wieder mit der bayerischen vereinigt wurde. Die 9. Kur wurde 1692 für Braunschweig-Lüneburg (Hannover) eingerichtet und 1708 reichsgesetzlich anerkannt. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 nahm Köln und Trier die Kurwürde. Das Erzkanzleramt und die Kurstimme von Mainz wurde Regensburg übertragen und vier neue Kurfürstentümer eingerichtet: Württemberg, Baden, Hessen-Kassel und Salzburg (letzteres bereits ein Jahr später an Würzburg) übertragen. Mit der Niederlegung der Kaiserkrone wurde 1806 auch das Kurkolleg aufgehoben, nur der Kurfürst von Hessen-Kassel behielt den Titel bis 1866. Bei unbesetztem Kaiserthron prägten die zu Stellvertretern (Vikaren) designierten Kurfürsten von Sachsen und der Pfalz Vikariatsmünzen.