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Postulatsgulden

Bezeichnung unterwertiger Goldgulden, die Graf Rudolph von Diepholz (1426-1433, Bischof 1433-1455) als Postulatus, d.h. nicht geweihter Anwärter auf den Bischofsstuhl von Utrecht, prägen ließ. Da diese Münzen kaum mehr als die Hälfte des für den Goldgulden vorgeschriebenen Feingoldgewichts enthielten, wurden sie nur für 12 1/2 (statt 20) Stuiver gerechnet. Der Kölner Erzbischof Friedrich von Moers versuchte sich 1558 in betrügerischer Absicht an der Prägung von Postulatsgulden. Sein Versuch, sie als vollwertige Goldgulden in den Geldumlauf zu lancieren, scheiterte an der Aufmerksamkeit der Kölner Kaufmannschaft. Sie wurden im Umlauf mit 14 (statt 24) Weißpfennigen (Albus) bewertet. Trotzdem wiederholten seine Nachfolger auf dem erzbischöflichen Stuhl, Ruprecht von der Pfalz (1463-1480) und Hermann von Hessen (1480-1508) die Prägung der Postulatsgulden in den Münzstätten Deutz und Rheinsberg. Ulrich Cirksena gab um die Mitte des 15. Jh.s in Friesland ebenfalls Postulatsgulden aus.