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Plenersche Bankakte

Bezeichnung der nach dem damaligen österreichischen Finanzminister Plener benannten Vorschrift, die 1862 ein zweistufiges Deckungssystem für die Banknoten der Privilegierten Österreichischen Nationalbank vorsah. Der Versuch, die Napoleonischen Kriege durch die vermehrte Ausgabe von Staatspapiergeld (Bankozettel) zu finanzieren, führte 1811 zum Staatsbankrott Österreichs. Die Bankozettel wurden durch sog. Emissionsscheine ersetzt, deren Wert allerdings auf ein Fünftel reduziert war. Nach dem Sieg der Koalition über Napoleon versuchte Österreich, sukzessive das Staatspapiergeld aus dem Verkehr zu ziehen und durch vertrauenswürdigere Banknoten zu ersetzen. Die zum Zweck der Sanierung von Währung und Finanzen 1816 gegründete Privilegierte Österreichische Nationalbank, die erste Zentralnotenbank auf dem Gebiet des Deutschen Bundes, brachte Banknoten heraus. Diese Banknoten waren gesetzliche Zahlungsmittel und in Silber einlösbar, unterlagen aber keinem Annahmezwang im privaten Geldverkehr. Die vielversprechenden Sanierungsansätze wurden aber seit 1848/49 wiederholt durch liberale und national-demokratische Aufstände gegen den Vielvölkerstaat gestört. Der Ungarische Aufstand 1848/49 und der Italienische Krieg 1859 hatten einen Ansturm der Banknotenbesitzer auf die Bank zur Folge, der zur Aufhebung der Bareinlösung, zur Ausgabe von Staatspapiergeld und zur Inanspruchnahme der Bankreserven durch den Staat führte. 
Der Wiedereinführung der Bareinlösung 1862 ging eine Diskussion über die Prinzipien der Notendeckung zwischen Anhängern der Banking- und der Currency-Theorie voraus, die mit dem Kompromiss der Plenerschen Bankakte beendet wurde. Sie führte ein zweistufiges Deckungssystem ein: Der Umlauf der Banknoten wurde durch Wechsel und Wertpapiere im Umfang von 200 Millionen fl. (Gulden) gedeckt; der über diesen Betrag hinausgehende Banknotenumlauf musste eine volle Silberdeckung aufweisen. Mit steigender Emission erhöhte sich damit auch (prozentual) die Deckungsquote der Banknoten. Nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich (1867) wurde die Nationalbank unter dem neuen Namen Österreichisch-Ungarische Bank zur Zentralbank der Doppelmonarchie, die 1892 die Goldwährung einführte. Die Deckungsquote der Banknoten lag zunächst zwischen 60 und 70%, später zwischen 70 und 80%.