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Prägequote

Die auferlegte Menge (Minimum oder Maximum) der an einer Münzprägung beteiligten Münzstände bzw. Münzstätten. Prägequoten wurden schon seit dem ausgehenden Mittelalter von den Münzvereinen getroffen. Die Prägequote von Münzvereinigungen wurde nach verschiedenen Kriterien vergeben. Im Münchener Münzvertrag von 1837 wurde die Prägequote für Gulden und halbe Gulden nach den Anteilen am Zollaufkommen der beteiligten süddeutschen Staaten festgelegt. Der Wiener Münzvertrag von 1857 vergab die Quote für die Prägung des Vereinstalers nach der Bevölkerungszahl der am Deutschen Zollverein beteiligten Staaten. Nach 1871 wurden die Münzen des Deutschen Reichs im Auftrag der Länder hergestellt. Die Prägequoten wurden den einzelnen Münzstätten der Länder mit Rücksicht auf mutmaßlichen Bedarf des Einzugsgebiets und die Kapazität der Münzstätte zugewiesen: Die preußischen Münzstätten Berlin, Hannover und Frankfurt prägten fast 75% der Goldmünzen (zum Teil für den Juliusturm), München ca. 25% und Karlsruhe ca. 16%, relativ viele silberne 20-Pfennig-Stücke (Ersatz der 6-Kreuzer-Stücke), Stuttgart einen hohen Anteil an 1-Mark- und 10-Pfennig-Stücken. Für die Kursmünzen der BRD wurden den vier Münzstätten (seit 1990 kam als fünfte Berlin hinzu) nach dem Leistungsvermögen anteilig folgende Prägequoten zugewiesen: München: 26% (seit 1990: 21%), Stuttgart: 30% (seit 1990: 24%), Karlsruhe: 17,3% (seit 1990: 14%), Hamburg: 26,7% (seit 1990: 21%) und Berlin seit 1990: 20%.