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Passiergewicht

Bezeichnung des Mindestgewichts, das eine Edelmetallmünze besitzen musste, um noch als vollwertig zu gelten. Wenn das Gewicht über dem Passiergewicht lag, konnte die Münze "passieren", lag sie darunter, konnte sie zurückgewiesen werden. Das Passiergewicht war leichter als das durch den Münzfuß vorgeschriebene Normgewicht (abzüglich Remedium), da der umlaufbedingte Abrieb der Münze berücksichtigt wurde. In der Regel lag das Passiergewicht 1/4 bis 1/2% unter dem vorgeschriebenen Normgewicht, in Ausnahmefällen bis zu 1%. 
Um Münzen auf ihr Passiergewicht zu überprüfen, wurden früher auch Passiergewichte in Münzform hergestellt, im 18. und frühen 19. Jh. meist aus Messing. In der Regel bezogen sie sich auf das Passiergewicht gebräuchlicher Goldmünzen, wie z.B. Friedrich d'or, Dukat, Pistole oder Louis d'or. Die münzähnlich gestalteten Passiergewichte waren meist mit einer kennzeichnenden Beschriftung versehen. Auch in vollständigen Münzwaagenkästchen waren gebräuchliche Passiergewichte enthalten, in der Regel mit "P" als solche gekennzeichnet. Mit dem Ende der alten Goldmünzsorten und der Zentralisierung des Münzwesens in der Mitte des 19. Jh.s wurden die Passiergewichte überflüssig.

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Preußisches Passiergewicht 1821 von 2 Friedrich d'or