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Besatzungsgeld

Eingriffe in das Geldwesen eines besetzten Landes von Seiten der Besatzungsmacht waren nach der Haager Landkriegsordnung von 1899 nicht grundsätzlich verboten. Im 1. Weltkrieg gab das Deutsche Kaiserreich in den besetzten Gebieten sog. Besatzungsgeld aus, das meist aus minderwertigen Metallen hergestellt wurde. Auch das von den Alliierten kurz nach dem 2. Weltkrieg ausgegebene Papiergeld wird als Besatzungsgeld bezeichnet.
Im 1. Weltkrieg entzog die deutsche Militärverwaltung der belgischen und nordfranzösischen Bevölkerung Geld der Lateinischen Münzunion, das sie als Devisen für die Schweiz verwendete. Es wurde durch Besatzungsmünzen ersetzt, das die Deutschen zwischen 1915 und 1918 aus Zink prägten, und zwar in den Werten 5, 10, 25 und 50 Centimes. In Russisch-Polen brachte das Deutsche Kaiserreich Noten in Markwährung in Umlauf, aus der sich die polnische Mark entwickelte, die bis zur Zlotywährung galt. 1917/18 wurden Stücke zu einem Fenig und zu 5, 10 und 20 Fenigow für das geplante Königreich Polen konzipiert. Ab 1916 wurden Eisenmünzen als 1-, 2- und 3-Kopekenstücke für das Baltikum ausgegeben.
Im 2. Weltkrieg wurden schon zu Beginn der Besatzung Hitler-Deutschlands von der Alliierten Militärregierung 1/2-, 1-, 5-, 10-, 20-, 50-, 100-, und 1000-Mark-Scheine per Gesetz zum Zahlungsmittel erklärt. Sie vermehrten den inflationistischen Geldumlauf aber nur noch mehr. Zu dem Besatzungsgeld der Alliierten zählen auch ganz wenige 1-, 5- und 10-Reichspfennig-Stücke ohne Hakenkreuz, die den Adler auf ihrem Gepräge zeigen.