Achtehalber
Brandenburgischer-Zwölfteltaler
Bezeichnung des brandenburgischen Zwölfteltalers, der in West- und Ostpreußen seit 1722 auf den Wert von 7½ preußische Groschen festgesetzt wurde, vom achten Groschen also nur die Hälfte.
Bezeichnung des brandenburgischen Zwölfteltalers, der in West- und Ostpreußen seit 1722 auf den Wert von 7½ preußische Groschen festgesetzt wurde, vom achten Groschen also nur die Hälfte.