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Blasonierung

Beschreibung eines Wappens mittels heraldischer Fachbegriffe (Heraldik) nach genauen Regeln. Das Wort kommt vom französischen blasoner (dt.: ein Wappen erklären). In der Heraldik wurden die Wappen allein durch schriftliche Fixierung, nicht durch bildliche Darstellung bestimmt. Ziel der Blasonierung ist das zuverlässige Zeichnen eines Wappens nach der Beschreibung. Dadurch hatten die Künstler in bestimmten historischen Darstellungen der Wappen, vor allem stilistisch, einen künstlerischen Freiraum. Erst im beginnenden 19. Jh. wurden die Wappen in den Gesetzblättern verbindlich abgebildet. So konnten beispielsweise die Adlerdarstellungen der jeweiligen beiden Republiken in Deutschland und Österreich verbindlich gestaltet werden.

Grundsätzlich wird ein Wappen immer aus der Blickrichtung des Schildträgers, nicht der des Betrachters gesehen (in der modernen numismatischen Bildbeschreibung ist es genau umgekehrt, also vom Betrachter aus gesehen). Die vom Betrachter aus linke Seite ist also heraldisch rechts (dexter), die rechte Seite heraldisch links (sinister). Zuerst wird der Schild nach Bild und heraldischen Farben blasoniert. Die vorgeschriebene Reihenfolge sieht bei geteiltem Wappenschild zuerst die Beschreibung des oberen Feldes vor, bei gespaltenem Schild die heraldisch rechte Seite, bei geviertem Schild also die rechte Seite oben. Nach dem Schild folgt die Beschreibung von Helm, Helmzier, Helmdecken und danach erst Rang- und Würdezeichen (wie Kurhut, Mitra etc.) sowie Prachtstücke (wie Wappenmantel, Schildhalter etc.), falls vorhanden.