0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Bartzeichen

Kupfermarken, die 1698, 1699, 1705, 1724 und 1725 als Zeichen für die Bezahlung der Bartsteuer geprägt wurden und oft irrtümlich als Bartkopeken bezeichnet werden. Damals war Peter der Große (1682-1725) Zar des rückständigen Russland, das - gemessen an westeuropäischen Standards - noch in mittelalterlichen Zuständen verharrte. Der weitgereiste Zar befand sein Land für dringend reformbedürftig. Seinem Ziel, Russland durch Reformen (u.a. durch eine Münzreform) nach westeuropäischem Vorbild zu reformieren, standen jedoch einige alte russische Traditionen im Wege, an der die Bevölkerung starr festhielt. Das erklärt möglicherweise eine Überreaktion des Zaren, der nicht nur die "alten Zöpfe", sondern auch "die langen Bärte" seiner "Untertanen" abschneiden wollte. Der Bartwuchs der männlichen russischen Bevölkerung muss ihn wohl so sehr gestört haben, dass nach der Rückkehr von seiner Europareise im August 1698 die Bärte seiner Bojaren der Schere zum Opfer fielen. Noch im selben Jahr verfügte er einen Erlass, der das Tragen von Bärten generell verbot. Da die Mehrzahl der Russen die fällige Rasur nicht ausführten, führte der Zar kurzerhand eine "Bartsteuer" ein. Gegen Bezahlung eines horrenden Betrages konnte sich jeder Russe für einen bestimmten Zeitraum vom Abschneiden des Bartes befreien lassen. Ein Bartträger musste die Steuermarke ständig bei sich tragen, sonst drohte ihm auf offener Straße die Rasur. Bei Ablauf der Frist musste die Bartsteuer erneut entrichtet werden, wenn sich der Bartträger nicht von seinem "Schmuckstück" trennen wollte. 
Die kupfernen Bartzeichen wurden als Quittung für die Bezahlung der Bartsteuer überreicht. Sie zeigen die kyrillische Inschrift "Dengi wzjati", was sinngemäß etwa "Geld für den Bart bezahlt" bedeutet. Der gegengestempelte russische Doppeladler, den manche Bartzeichen auf den Rückseiten zeigen, diente vermutlich als Zeichen für die Verlängerung der Gültigkeit. Von den Bartzeichen wurde lediglich die Prägung von 1705 auch tatsächlich ausgegeben, alle anderen Jahrgänge sind Probeprägungen. Neben der angestrebten Europäisierung Russlands gab es für den Zaren noch einen anderen Grund für die Bartsteuer: Die Finanzierung der Rüstungskosten für den Nordischen Krieg (1700-1721). Neben dem Bart wurden auch lebensnotwendige Gegenstände wie Mützen, Stiefel, Brennholz, Ofenrohre und Badehäuser besteuert.