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Banknote

Geldschein, der als unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel gilt. Das Papiergeld wird von einer vom Staat privilegierten Notenbank herausgegeben. Zunächst durfte das Papiergeld nur bei ausreichender Edelmetalldeckung herausgegeben werden. Die Unterscheidung zwischen Banknoten und direkt vom Staat ausgegebenen Staatsnoten verschwand erst, nachdem die Einlösepflicht gegen Gold und Silber aufgehoben wurde. In Deutschland geschah dies 1914.