Bankomark
Bancomark
Rechnungseinheit der Hamburger Bank, die von 1619 bis 1770 nur Speciestaler für die Giroeinlagen zuließ. Sie berechnete den vollwertigen Reichstaler mit 3 Bankomark, wobei 27 Bankomark also einer feinen Gewichtsmark entsprechen mussten. Da die Speciestaler aber selten den vollen Feingehalt an Silber erreichten, berechnete die Bank de facto nur 27 5/8 Bankomark auf die feine Gewichtsmark. Siehe dazu auch Bankotaler.