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Domkapitel

Geistliche Körperschaft an einer Bischofskirche, die aus Vikaren, Dignitären (Domprobst) und Kanonikern (Domkapitularen) bestand. Gegenüber dem Bischof hatte es nicht nur beratende Funktion, sondern durchaus eine starke und eigenständige Stellung. Im 12./13. Jh. hatte das Domkapitel sogar das Recht der Bischofswahl. Zwischen dem Tod des alten und der Weihe des neuen Bischofs führte das Domkapitel die Geschäfte des Bistums weiter. Damit oblag auch die Münzprägung dem Domkapitel. Manchmal hatte es auch ein Mitspracherecht bei der bischöflichen Münzstätte oder sogar ein eigenes Münzrecht( Kapitelmünzen). Erst nach dem 2. Vatikanischen Konzil (1962-1965) verlor das Domkapitel seine Bedeutung zugunsten eines Priesterrats (Senat des Bischofs).