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Depositenscheine

Papiergeldartige Urkunden über kurzfristige Geldeinlagen (Depositen), die meist übertragbar, verzinslich und voll gedeckt waren. Der Ausdruck leitet sich vom lat. deponere (nieder-, hinterlegen) ab. Depositen stellten kein Kreditgeld dar, waren also vor Verlusten durch Spekulationen geschützt. Historisch gesehen waren die Depositen die Vorläufer der Banknoten. Schon seit dem 12. Jh. vergaben Geldwechsler nicht übertragbare Inhaberscheine. Englische Goldschmiede gaben seit dem 16. Jh. sog. "Goldsmith's Notes" heraus, bis schließlich die Notenbanken das Depositengeschäft übernahmen.