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Diskont

Spezielle Form eines Zinses, der Betrag, der beim Ankauf einer Forderung (meist Wechsel) zum Ausgleich des Zinsverlustes abgezogen wird, wenn das betreffende Papier vor dem Verfallstag eingelöst wird. Ein Beispiel: A leistet seine Zahlung an B mit einem verzinslichen und befristeten Schuldschein und B veräußert den Schein vor Ablauf der Frist an C weiter. Wenn B in dieser Transaktion einen Zinsverlust hinnimmt, zugunsten von C, der als Risikoentschädigung den relativ höheren Zinsgewinn kassiert, so wird dieser Zinsverlust Diskont genannt, der Kauf des Papiers mit Diskontabzug wird als diskontieren bezeichnet. 
Diese Transaktion erforderte neben der Übertragbarkeit und Veräußerbarkeit von Kreditpapieren auch die Legalisierung der Zinsforderungen, um einer Anklage wegen Wucher zu entgehen. Deshalb nahmen Diskontierungen erst seit dem ausgehenden 16. Jh. zu und wurden zu einem wichtigen Typ der Finanzierung der Industriellen Revolution in England. Dort transferierten Country Banks die Überschüsse aus den ländlichen Ersparnissen auf den Londoner Geldmarkt. In den entstehenden Industrieregionen diskontierten sog. Bill Brokers (Diskonthäuser) Wechsel, die sie zum Rediskont bei der Bank of England einreichten, um sich so wieder zu finanzieren. In Deutschland fehlten solche Möglichkeiten der Rediskontierung, bis sie die Reichsbank ab 1876 den Banken anbot.