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Darlehenskassenscheine

Nach dem Gesetz vom 4. 8. 1914 konnten die Reichsdarlehenskassen als Zahlungsmittel Darlehenskassenscheine in Umlauf setzen. Damit konnte während des Ersten Weltkriegs der erhöhte Kreditbedarf (an Lombardkrediten) für die deutsche Privatwirtschaft gedeckt werden. Da sie aber von der Reichsbank zur Notendeckung verwendet wurden, trugen sie zur Expansion der Geldmenge und damit zur Inflation bei. Vor allem die von der Reichsschuldenverwaltung ausgegebenen Scheine konnten nach dem Krieg nicht mehr umgetauscht werden.