0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Doppelschilling

1. Grundlage für die Prägung des Doppelschillings war der Beschluss der Städte Lübeck, Hamburg, Lüneburg und Wismar von 1468, den Doppelschilling als Vereinsmünze des Wendischen Münzvereins im Wert von vier Sechslingen bzw. acht Dreilingen auszuprägen. 12 Doppelschillinge sollten einem (rheinischen) Goldgulden entsprechen. Die ersten Typen zeigen auf den Vs.n die Stadtwappen, auf den Rs.n die Madonna oder Johannes den Täufer (mit Lamm auf dem Arm). Sie sind nur aus Lübeck und Hamburg erhalten. Das Doppelstück des Schillings erfuhr neben einer Verringerung des Feingehalts (Bewertung: 16 Doppelschillinge = 1 Guldengroschen) auch eine Veränderung im Gepräge: Es zeigt auf der Vs. das Wappen des Prägeorts, auf der Rs. die Wappen der anderen drei Städte. Während einer Prägepause der vier beteiligten Städte seit 1492 beginnen Mecklenburg, das Bistum Minden und seit 1514 auch Schleswig-Holstein, allesamt nicht Mitglieder im Wendischen Münzverein, Nachahmungen der Münze zu prägen. In den zwanziger Jahren des 16. Jh.s setzte die Prägung der vier Ursprungsstädte wieder ein.
Im Jahr 1567 ließ Herzog Ulrich III. (1555-1603) von Mecklenburg den ersten Doppelschilling mit einem S innerhalb eines D auf der Rs. prägen. Diese Abkürzung steht für Doppelschilling bzw. Duplex Solidus (Schilling). Nach einer vollständigen Einstellung der Prägung von 1572 bis 1591 - aufgrund der Vorschrift eines zu guten Münzfußes seitens des Niedersächsischen Kreistages und einer stillschweigenden Revision des Beschlusses - begann zwischen 1592 und 1618 die Blütezeit des Doppelschillings, der in zahlreichen Beischlägen zwischen Rhein, Nordsee, Ostsee und Elbe zur Kurantmünze Norddeutschlands wurde. Die in dieser Zeit im Westen vorherrschenden Typen zeigen meist einen Adler mit der eingekreisten Wertzahl 16 in der Mitte, die östlichen Typen die verschlungenen Kürzel DS. Zu Beginn des 17. Jh.s verloren die Stücke ständig an Gewicht. Der Grund hierfür lag an dem Zustrom minderwertiger Nachahmungen der Doppelschillinge in den Niedersächsischen Kreis. Schließlich verschlechterte sich die Münzsorte während der Kipper- und Wipperzeit (1618- 1623) so sehr, dass sie mit Prägeverboten und Verrufungen belegt und mit Gegenstempeln versehen wurde. Schließlich durften die Doppelschillinge nur noch nach Gewicht angenommen werden und wurden 1622 auf dem Münztag zu Hamburg schließlich verboten. Der nach 1623 ausgebrachte Sechzehnteltaler war dann kein Doppelschilling mehr, sondern das Düttchen zu 3 Schillingen.

2. Doppelstück des süddeutschen Schillings, das während der Kipper- und Wipperzeit auch als Kupfermünze ausgeprägt wurde. 1 Taler = 14 Doppelschillinge.

3. Der westfälische Doppelschilling, der im 17./18. Jh. z.B. von den Bistümern Münster und Paderborn ausgebracht wurde. 1 Taler = 14 Doppelschillinge.

4. Selten gebrauchte Bezeichnung für österreichische Gedenkmünzen, die als 2-Schilling-Stücke von 1928 bis 1937 geprägt wurden.

doppelsch1   doppelsch2

Anhalt, gemeinschaftlich geprägter Doppelschilling