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Gulden

1. Siehe Goldgulden, Floren.

2. Seit dem Ende des 15. Jh.s entstanden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation mit dem Guldengroschen oder Guldiner in Silber geprägte Äquivalente des Goldguldens. Die Augsburger Reichsmünzordnung von 1559 brachte einen silbernen Reichsguldiner zu 60 Kreuzern hervor, der in Süddeutschland (Guldenländer) zur wichtigsten Rechnungseinheit wurde, während die norddeutschen Staaten (Talerländer) am Taler festhielten. Der Goldgulden wurde zwar noch vereinzelt bis ins 18. Jh. (z.B. Vikariatsgulden) ausgeprägt, verlor aber schnell an Bedeutung. 
Der Guldiner oder Silbergulden entwickelte sich in der 2. Hälfte des 17. Jh.s zur Kurantmünze. Der Pfälzer Kurfürst ließ auf der Grundlage des ortsüblichen Rechengeldes seit 1658 Gulden zu 60 Kreuzern schlagen, die keine Landmünzen waren. Sie sollten Kurantmünzen mit kreditmäßiger Unterlage sein und stellen somit eine wichtige Vorstufe zum Gulden zu 60 Kreuzern dar. Zunächst in Süddeutschland verrufen, wurden sie in Kurmainz und einigen Münzständen des oberrheinischen Kreises übernommen. Die südwestdeutschen Gulden vermischten sich bald mit den Systemen von Zinna und Leipzig (Zinnaischer-, Leipziger Münzfuß). Je nach Region trugen sie die Wertbezeichnung 2/3 (Taler), 16 (Gute Groschen), 24 (Mariengroschen) oder 60 (Kreuzer). Im 18. Jh. wurden die Zweidritteltaler nach dem Leipziger Münzfuß vor allem von den Herrschern des Welfenhauses aus den Silbergruben des Harzes hergestellt. Diese beliebte Handelsmünze wurde mit dem allmählichen Vordringen des nach dem Graumannschen Münzfuß ausgeprägten Talers verdrängt.
In Süddeutschland wurden in der 1. Hälfte des 18. Jh.s vorwiegend unterwertige Teilstücke des Guldens ausgeprägt. Seit 1750 wurden in Österreich nach einem Zwanzigguldenfuß (siehe auch Konventionsfuß), in Bayern und dem restlichen Süd- und Westdeutschland nach einem 24-Gulden-Fuß Gulden geschlagen. Nach den Münzwirren der napoleonischen Zeit galten 2 preußische Taler 3 1/2 süddeutsche Gulden und 3 Gulden österreichischer Währung, letzterer in Ungarn unter der Bezeichnung Forint (dieser Name wurde 1946 zur Bezeichnung der ungarische Währungseinheit reaktiviert). Mit dem Münchener Münzvertrag von 1837 vereinbarten die süddeutschen Mitglieder des Deutschen Zollvereins erstmals wieder die Prägung von 2, 1 und 1/2-Guldenstücken im 24 1/2-Guldenfuß. Diese süddeutsche Währung bestand bis zur Einführung der Reichsgoldwährung auf der Rechnungsgrundlage der Reichsmark von 1871. In der Freien Stadt Danzig wurden von 1923 bis 1939 Gulden als Währungseinheit (1 Gulden = 100 Pfennig) ausgemünzt. Die Benennungen des polnischen Zloty und des schwedischen Gyllen sind vom Wort Gulden abgeleitet. 

Bayern, 1 Gulden 1859    Bayern, 1 Gulden 1859

Bayern, 1 Gulden 1859

Baden-Durlach, Gulden 1704 des Ludwig Wilhelm    Baden-Durlach, Gulden 1704 des Ludwig Wilhelm

Baden-Durlach, Gulden 1704 des Ludwig Wilhelm ("Türkenlouis")

 

3. In den Niederlanden wurden seit 1601 als Äquivalent des Goldguldens silberne Gulden zu 28 Stuiver geprägt. Vor allem die Städte Kampen, Deventer und Zwolle gaben größere Menge Gulden heraus, die in Ostfriesland und Oldenburg nachgeahmt wurden. Im letzten Viertel des 17. Jh.s begannen Holland und Friesland mit der Ausprägung des Guldens, andere Provinzen folgten dem Beispiel. Mit der allgemeinen Währungsreform von 1694 wurde der Staatendaalder als 3-Gulden-Stück zur wichtigsten Münze der niederländischen Währung. Nach der Niederwerfung Napoleons und der Wiederherstellung der Niederlande wurde 1816 der niederländische Gulden zu 100 Cents Währungseinheit des Landes. Noch heute wird der niederländische Gulden mit hfl (holländischer Floren) abgekürzt.
Auch in der ehemaligen Kolonie Niederländisch-Indien, der heutigen Republik Indonesien (seit 1949), war der Gulden Währungseinheit. In Surinam (ehemals Niederländisch-Guayana) ist der Guilder und auf den Niederländischen Antillen, einem Teil des Königreichs der Niederlande, der Niederländische-Antillen-Gulden zu 100 Cents die Währungseinheit.