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Graumannscher Fuß

König Friedrich II. erließ am 14. 7. 1750 ein Edikt für die preußische Münzreform, die der Generalmünzdirektor Johann Philipp Graumann ausgearbeitet hatte. Nach ihm ist der Münzfuß, ein 14-Taler- oder 21-Gulden-Fuß (1 süddeutscher Gulden = 2/3 Taler) benannt, der dem preußischen Münzwesen bis ins 19. Jh. zugrunde lag. Demnach waren aus der Kölner Mark Feinsilber (233,856 g) 14 Reichstaler zu schlagen. Der Reichstaler wurde seit den 20er Jahren des 19. Jh.s offiziell auch als Preußischer Taler bezeichnet. Er war in 24 Gute Groschen oder 288 Pfennig unterteilt, seit 1824 in 30 Silbergroschen oder 360 Pfennig. Der Friedrich d'or wurde mit 5 Reichstalern bewertet und nach der Wiederherstellung geordneter Münzverhältnisse (Ephraimiten) nach dem Siebenjährigen Krieg (1756-1763) auf 5 1/3, im 19. Jh. auf 5 2/3 Taler gesetzt. Der Preußische Taler wurde auch als Drittel-, Sechstel-, und Zwölfteltaler ausgegeben.

Im 18. Jh. war der Graumannsche Fuß praktisch in ganz Nord- und Mitteldeutschland verbreitet. Der dem eigentlichen Vereinstaler von 1857 vorausgehende Preußische Taler des Dresdner Münzvertrags wird irrtümlich auch als Vereinstaler bezeichnet. Er wurde jedoch in Anlehnung an den Reichstaler des Graumannschen Münzfußes geprägt. Mit einer geringfügigen Abweichung (siehe Wiener Münzvertrag) blieb der Münzfuß bis 1908 bestehen.