Wiener Münzvertrag
Im Jahr 1857 abgeschlossener Vertrag zwischen den deutschen Zollvereinsstaaten und Österreich. Die Kölner Mark wurde durch das Zollpfund zu 500 g als gemeinsames Bezugsgewicht ersetzt. Der 30-Taler-Fuß wurde eingeführt, d.h. aus dem Zollpfund (500 g Silber) sollten 30 Taler geprägt werden. Vereinsmünze wurde der Halbwert des Vereinsdoppeltalers von 1838, der auf dem Dresdner Münzvertrag von 1837 beruhte. Dieser Vereinstaler war praktisch der preußische Taler nach dem Graumannschen Münzfuß von 1750, den Österreich so lange bekämpft hatte. Dieser war aber nicht Währungseinheit, sondern Zahlgröße in gemeinsamen Währungsmetall, die sich in alle Landeswährungen umrechnen ließ: 1 Vereinstaler entsprach dem Taler der nord- und mitteldeutschen Talerländer, 1 3/4 Gulden oder 105 Kreuzer süddeutscher Vereinswährung und 1 1/2 Gulden oder 150 Neukreuzer der gleichzeitig geschaffenen neuen österreichischen Dezimalwährung (100 Neukreuzer = 1 österreichischer Gulden). Außerdem wurde die Prägung von Kronen und Halbkronen als Vereinsgoldmünzen vereinbart, aber nur von wenigen Staaten geprägt. Diese war nicht erfolgreich, da ihr Wert nach dem Marktwert zwischen Gold und Silber schwankte und sich keine feste Relation zu den Landeswährungen herstellen ließ. Der Vertragsbereich des Wiener Münzvertrags umfasste auch die außerdeutschen Besitzungen der Habsburger Donaumonarchie, sodass die österreichische Variante der Vereinsmünze u.a. in Mailand, Venedig, Prag, Kremnitz und Karlsburg (Siebenbürgen) geprägt wurde. Eine ungeahnte Perspektive für eine gemeinsame Münzeinheit zwischen Adria und Ostsee schien sich zu eröffnen, zerschlug sich aber mit dem Ausschluss Österreichs (1866), das schon zuvor gezwungen war, zur Papierwährung überzugehen.