Städtemünzen
Bezeichnung für die unter der Münzhoheit von Städten herausgegebenen Münzen. Bereits frühe antike Münzen griechischer Städte und Stadtstaaten werden als Stadtprägungen bezeichnet. Dies änderte sich im wesentlichen erst mit der Entstehung verschiedener hellenistischer Königreiche, die von den Erben der Eroberungen Alexanders des Großen nach dessen Tod gegründet wurden. In Rom lag die Münzhoheit zunächst beim Senat (später auch beim Kaiser), der sie (nach anfänglichem Zögern) den eroberten Völkern im Westen strikt entzog, im Osten aber durchaus Provinzial- und Lokalprägungen zuließ (vor allem in Kleinasien, Ägypten und Syrien, aber auch in Griechenland selbst). Byzanz übernahm im wesentlichen das römische Münzrecht, die germanischen Fürsten prägten zur Völkerwanderungszeit nach byzantinischem und römischem Münzfuß. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, wagten es erst wieder die Karolinger, ihren eigenen Namen auf die Münzen zu setzen. Die Münzhoheit des Fränkischen Reichs verblieb strikt beim Kaiser bzw. König, wurde bei zunehmender Schwächung aber von den starken geistlichen und weltlichen Herren usurpiert und von den Ottonen und Saliern schließlich vor allem an Bischöfe und Äbte verpachtet, um ein Gegengewicht gegen die starken weltlichen Fürsten (Herzöge) zu bilden.
Der Kampf der Städte um das Münzrecht begann bereits im Hochmittelalter in den wirtschaftlich aufstrebenden Städten. Die frühesten Stadtmünzen im Mittelalter prägten die wirtschaftlich entwickelten und mächtigen Städte in Oberitalien: seit dem 9. Jh. bereits Venedig, im 12. Jh. folgten auch Genua, Florenz, Mailand und Rom. In Deutschland erreichten im 12./13. Jh. die ersten Städte wie Speyer, Lübeck und Hamburg, die Münzstätten zu beaufsichtigen und damit ihre Münzherren zu kontrollieren. Die Reichsstädte und die Landstädte, die einem Territorialfürsten unterstanden, machten sich im 13./14. Jh. von den geistlichen oder weltlichen Feudalherren unabhängiger. Die Freien Reichsstädte unterstanden nur dem Kaiser und prägten (zumindest anfänglich) in dessen Namen, erfuhren manchmal sogar von diesem Unterstützung. Zunächst verpachteten, verpfändeten oder verkauften die Münzherren ihr Münzrecht auf Zeit oder auf Dauer, zum Teil war die Prägung auf bestimmte Metalle oder Nominale beschränkt: Im Jahr 1226 erhielt Lübeck das Recht zur Gold- und Silberprägung, seit 1234 prägte Worms, es folgten Zürich (1283), Stade (1272), Lüneburg (1293), Braunschweig (1296), Salzwedel (1314), Hamburg, Rostock und Stralsund (1325), Görlitz (eingeschränkt 1330), Hannover (1332), Schaffhausen (1334), Straßburg (1334), Erfurt (1341), Speyer (1346, eingeschränkt), Göttingen (1351), Wismar (1359), Halberstadt (1363), Bremen, Stendal und Frankfurt/Oder (1369) sowie Basel (1373), Nürnberg (1376, eingeschränkt), Solothurn (1381), Metz (1383), Hall (1396, nur für Hellermünzen) und Ulm (1398 eingeschränkt). Im 15. Jh. bekamen Mainz (1420), Frankfurt/Oder (1428) nur für Silbermünzen, Nürnberg (1422) und Köln (1474) nur für Goldmünzen eingeschränkte Münzrechte. Neuerteilungen und Erweiterungen der Münzrechte erteilten die Kaiser Maximilian (1493-1519) und Karl V. (1519-1558). Einige Städte schlossen sich zu Münzvereinigungen zusammen oder beteiligten sich an Münzvereinen. Die Prägungen der Städte richteten sich nach dem Münzfuß der Reichsmünzordnungen. Vor allem im 17. und 18. Jh. wurden nach geringerem Münzfuß auch Stadtgelder, -pfennige oder -münzen (entsprechend zu den Landmünzen) ausgegeben, die nur im Gebiet der jeweiligen Stadt umlaufberechtigt waren. Eine Besonderheit der städtischen Prägung sind die Belagerungsmünzen oder -klippen belagerter Städte, die keiner Verleihung des Münzrechts bedurften. Stadtmünzen sind ein beliebtes Sammelgebiet, viele Sammler richten ihr Interesse auf die Münzen ihrer Stadt.