Landmünzen
Bezeichnung für Münzen, die nicht nach dem Reichsmünzfuß, sondern in geringerer Legierung geprägt wurden und deshalb nur im Geltungsbereich des jeweils prägenden Münzherrn zum vollen Nennwert umliefen. Nach der Kipper- und Wipperzeit in der ersten Hälfte des 17. Jh.s begann die massenhafte Ausprägung von Landmünzen, kleinen Nominale, meist im Wert von 2 bis 6 Kreuzern, die häufig die Aufschrift LANDMÜNZ o.ä. tragen. Ihre Prägung hielt sich bis ins frühe 19. Jh. Die in Städten geprägten Entsprechungen werden als Stadtgeld oder als Stadtmünzen bezeichnet.
Baden-Durlach, Landmünze zu 30 Kreuzer 1735
Schwarzburg-Rudolstadt, Landmünze zu 6 Pfennig 1800