0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Giro

Bezeichnung für bargeldlosen Zahlungsverkehr mittels Überschreibung (Gut-, Lastschrift) eines Betrages (Bank-, Giral- oder Buchgeld) von einem Konto auf ein anderes Konto. Der Überweisungsauftrag wird schriftlich erteilt. Der Transaktion liegt ein Vertrag zwischen Bankier und Bankkunden zugrunde, der auf gegenseitigem Vertrauen basiert, deshalb können auch Überziehungskredite eingeräumt werden. Der Giroverkehr erlaubt bequeme und zeitsparende finanzielle Transaktionen, ohne umständliches Abzählen von Münzen und erspart Kosten (Wechselgebühren, Kursverluste). Außerdem setzt er knappe Edelmetallvorräte für andere Zwecke frei.
Belegt ist diese Form des Zahlungsverkehrs zum ersten Mal in der Mitte des 12. Jh.s in Genua, wo per Giro auf ein conto corrente (Kontokorrent) eingezahlt werden konnte. Diesem Beispiel folgten die Merchant Bankers (Kaufleute-Bankiers) auf den Messen in der Champagne, die venezianischen banchi di scritta und die Taula di Cambi der Städte Aragons. Einen entscheidenden Schritt stellte die Gründung der Girobank durch Handelsstädte dar. Damit ging der bargeldlose Zahlungsverkehr von privaten in öffentliche Hände über. Ein landesweiter Giroverkehr ermöglichte die Einführung von Schecks im Laufe des 19. Jh.s in Großbritannien.