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Kontokorrent

Das aus dem ital. conto corrente (laufende Rechnung) zusammengesetzte Wort bezeichnet eine Geschäftsverbindung zwischen Bankier und Kunden (auch zwischen Banken), in der die entstehenden Ansprüche und Verbindlichkeiten aufgerechnet werden. Der Kunde eröffnet dazu bei der Bank ein Konto, auf dem er Zahlungen von Schuldnern empfängt und an Gläubiger Zahlungen anweist, z.B. per Giro oder Scheck. Der Bankier verwaltet das Konto, indem er dem Kunden eingehende Zahlungen gutschreibt, Forderungen aus dem Guthaben tilgt bzw. das Guthaben bei Bedarf (auch teilweise) in Geld ausbezahlt. Durch die Buchführung schafft der Bankier ein Geldsurrogat, das sog. Giral- oder Buchgeld.
Als Ausdruck des Vertrauens kann der Bankier Überziehungskredite in abgesprochener Höhe gewähren, die es dem Kunden erlauben, das Konto zu überziehen. Für die Überziehungskredite werden Zinsen fällig, die schon früh eine wichtige Form der Investitionskredite der Banken darstellten. Außerdem tragen sie zum Wachstum der Geldmenge bei. Brachliegende Guthaben hingegen erlauben dem Bankier, das Geld des Kunden für die Bank gewinnbringend zu investieren. Der Ausdruck "conto corrente" ist zum ersten Mal im 15. Jh. in Florenz dokumentarisch belegt. Es gilt jedoch als gesichert, dass die Form des Zahlungsverkehrs bereits seit der Mitte des 12. Jh.s in Genua, im 13. Jh. auch in Venedig, Barcelona und Brügge von den Kaufleuten genutzt wurde. Nach dem Aufkommen der städtischen Wechselbanken wurde diese Praxis im 16./17. Jh. sogar obligatorisch, viele Kaufleute unterhielten daneben noch Konten bei Wechslern und Goldschmieden. Die internationale Zusammenarbeit der Banken auf dem Gebiet der Kontokorrenten förderte im 18./19. die Ausweitung des bargeldlosen Verkehrs.