Scheck
Der Scheck ist ein Mittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, eine auf den Namen des Empfängers oder auf den Inhaber ausgestellte übertragbare schriftliche Anweisung an ein Geldinstitut (Bank) zur Zahlung einer Geldsumme aus dem Guthaben des Ausstellers. Nach dem für Deutschland gültigen Scheckgesetz vom 14. 8. 1933 muss der Scheck als solcher gekennzeichnet sein, die Anweisung auf eine bestimmte Geldsumme lauten, die Angabe des Geldinstituts, Zeit und Ort der Ausstellung und die Unterschrift des Ausstellers enthalten. Bei den in Deutschland überwiegend vorkommenden Inhaberschecks wird keine bestimmte Person als Empfänger bezeichnet, sondern hier ist der Zusatz "oder Überbringer" vorgegeben. Beim Verrechnungsscheck darf der Betrag nicht bar ausgezahlt werden (wie beim Barscheck), sondern muss dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden.
Die Bezeichnung Scheck leitet sich von dem ital. "scacco" (Staatsschatz) ab, von dem auch der engl. Ausdruck Exchequer bills abgeleitet ist. Der etymologische Ursprung deutet an, dass die Vorläufer der modernen schriftlichen Depotanweisungen früher meist für Zahlungen für die Staatsgewalt (oder andere öffentliche Gewalten) Verwendung fanden. Eine Bankanweisung aus privater Hand ist erstmals in Italien im ausgehenden 14. Jh. nachweisbar. Die Bankanweisung erlangt aber erst im 17. Jh. Bedeutung in Antwerpen und Amsterdam und verbreitete sich von dort aus nach England, damals noch "orders" oder "discharges" genannt. Die Funktion von Scheck und Banknote begann sich im 18. Jh. zu trennen, in Großbritannien wurde der Scheck noch als Sonderform des Wechsels betrachtet und nicht gesondert geregelt. Nach der Peelschen Bankakte von 1844 waren die Schecks nicht von der Kontingentierung des Banknotenumlaufs betroffen und somit das einzige schnell und ausreichend zur Verfügung stehende Zahlungsmittel. Deshalb begannen die privaten Zettelbanken erfolgreich den Aufbau des Depositengeschäfts. Erstmals erwähnt wird der Cheque (engl.) im "Bills of Exchange Act" von 1882, als der Scheck als Zahlungsmittel wesentlich bedeutender war als der Wechsel und die Banknote. Im ausgehenden 19. Jh. war England allen anderen Staaten bei der Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs weit voraus. Die Rückständigkeit Kontinentaleuropas auf diesem Gebiet wurde durch staatliche Restriktionen begünstigt. Die wohl aus fiskalischen Überlegungen (staatliches Münzregal) hergeleiteten Vorbehalte gegen den bargeldlosen Zahlungsverkehr drückten sich in Deutschland und Frankreich auch in der hohen Besteuerung von Scheck und Wechsel aus. Ähnliche Gründe mögen auch die Entwicklung privater Notenbanken gehemmt haben.