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Kabinettstück

Bezeichnung für einen außergewöhnlichen Erhaltungsgrad von Sammelobjekten. Das Münzsammeln zu wissenschaftlichen und repräsentativen Zwecken geht zurück auf die Renaissance. Die ersten systematischen Sammler waren Fürsten, die ihre möglichst wenig abgenutzten, schönen Stücke sorgsam in den Kabinetten ihrer Burgen und Schlösser aufbewahrten. Für diese Münzen, die den Grundstock öffentlicher Münzkabinette bildeten, bürgerte sich der Ausdruck Kabinettstücke ein, im Unterschied von im Zahlungsverkehr abgenutzten Münzen. Der Ausdruck Kabinettstück wird daher auch hauptsächlich für neuzeitliche Prägungen verwendet. Schließlich ging der Ausdruck auf antike und mittelalterliche Münzen über, die in einem außergewöhnlich guten Zustand erhalten sind. Bei der Einteilung in präzise Erhaltungsgrade findet die Bezeichnung keine Anwendung. Als ergänzender Hinweis für die außergewöhnliche Erhaltung geschichtlicher Münzen ist der Ausdruck bis heute in Gebrauch. Die als Kabinettstücke bezeichneten Münzen sollten mindestens im Erhaltungsgrad vorzüglich (vz) oder besser vorliegen.