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Graf

(ahd. gravo, grafio, mnd. greve, lat. comes, frz. comte); ursprünglich wohl aus der Gefolgschaft eines Königs hervorgegangener Verwalter und Vertreter des Königs in einem bestimmten Gebiet (Grafschaft, Gau) in den Reichen der Angelsachsen, Merowinger und Franken. Den Grafen wird für das verliehene Gebiet (Lehen) neben der Wehrhoheit auch die Rechts-, Finanz- und Verwaltungshoheit in Form von Benefizien verliehen. Unter den Ottonen und Saliern werden die Lehen zunächst faktisch, dann auch von Rechts wegen erblich.
Der Ertrag der königlichen Münzstätten gehörte zu den Einkünften der Grafen, mit Ausnahme des Königshofs und der Pfalzen. Bereits im 11. Jh. eigneten sich die erstarkten Fürsten das Münzrecht selbst an. Unter den Hohenstaufen nahmen die gräflichen Prägungen zu. Friedrich Barbarossa (1152-1190) versuchte sich mit Verboten dagegen zu wehren, jedoch dehnten die Prägungen der Grafen sich bereits unter seinen Nachfolgern noch weiter aus. Erst später erzwang die wirtschaftliche Entwicklung die Schließung vieler Münzstätten. Siehe auch Burg-, Land-, Mark- und Pfalzgraf.