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Reichsvikar

Auch Reichsverweser, verwaltete die Königsmacht bei Thronvakanz, Regierungsunfähigkeit oder längerer Abwesenheit des Königs. In Gebieten des sächsischen Rechts nahm der Herzog von Sachsen, in den Ländern fränkischen Rechts der Pfalzgraf bei Rhein das Stellvertreteramt wahr; in den Jahren 1623 bis 1724 beanspruchte der Herzog von Bayern das pfälzische Vikariat. Die Reichsverweser hatten das Recht Vikariatsmünzen zu prägen, die den Reichsadler, jedoch nicht die Krone des Kaisers oder Königs, zeigen durften.