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Kreisprobationstag

Vom obersten Fürsten eines Reichskreises bestimmter Tag, an dem die Münzen auf Feinheit und Gewicht nachgeprüft (probiert) wurden. Die rheinischen Kurfürsten führten 1399 einen Probationstag in Koblenz ein, zunächst in jährlicher, seit 1409 in halbjährlicher Regelmäßigkeit. Münzbeamte, seit 1425 ein "gemeinsamer Probierer", kontrollierten die in der Fahrbüchse enthaltenen Probestücke. Im 15. Jh. folgten andere Reichskreise diesem Beispiel und hielten ebenfalls Kreisprobationstage ab. Seit dem beginnenden 16. Jh. gab es wiederholt Versuche, die Kreisprobationstage auf das gesamte Heilige Römische Reich zu übertragen, wie es in der Probationsordnung der Augsburger Reichsmünzordnung von 1559 zum Ausdruck kommt. Der reichsweite Durchbruch gelang aber erst um 1570. Die Folge war ein relativ vorbildliches Münzwesen, allerdings nur für ein Jahrzehnt: Die mit politischen und religiösen Streitigkeiten verbundene schlechte wirtschaftliche Situation führte zu zunehmender Verschlechterung des Münzwesens, die schließlich in der Münzkrise der Kipper- und Wipperzeit zu Beginn des Dreißigjährigen Kriegs gipfelte.