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Kassenanweisungen

Staatspapiergeld von Preußen, das 1825 die Tresorscheine ersetzte. Kassenanweisungen waren zwar kein gesetzliches Zahlungsmittel, aber die öffentlichen Kassen Preußens hatten sie anzunehmen oder in Münzgeld einzulösen (Kassenkurs). Sie gehören zu den frühen Ausgaben der Kassenscheine, die zu außerordentlichen Finanzierungen (vor allem der napoleonischen Kriege und deren Folgen) in den deutschen Einzelstaaten ausgegeben wurden. Nach einem Ausgabeverbot von 1870 für die Mitgliedsstaaten des Norddeutschen Bunds wurde das Verbot nach der Reichsgründung auch auf Süddeutschland ausgedehnt. Um den Einzelstaaten das Einziehen ihres Papiergelds bis zum 1. Januar 1876 zu erleichtern, wurden 1874 die Reichskassenscheine geschaffen.