Abnutzung
Durch den Geldumlauf erlittener Abrieb von Münzen. Als das Feingewicht noch den Wert von Edelmetallmünzen bestimmte, wurden diese aus dem Verkehr gezogen, sobald ihr Gewicht unter ein festgesetztes Passiergewicht gesunken war. Im 19. Jh. wurde in den meisten Staaten die Regelung eingeführt, dass alle Münzen, die an Erkennbarkeit oder Gewicht erheblich verloren haben, vom Staat eingezogen und ersetzt werden.