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Spitzgroschen

Sächsischer Groschentyp, der nach der Münzordnung vom 28. Dezember 1474 aus gutem Silber im Namen des Kurfürsten Ernst (1464-1486) und der Herzöge Albrecht (1464-1500) und Wilhelm III. (1445-1482) in Freiberg, Dresden, Zwickau und Kolditz geschlagen wurden. Dem Wert eines rheinischen Goldguldens sollten 20 Spitzgroschen entsprechen. Ihr Name leitet sich von dem spitzen Dreipass ab, mit dem der Landsberger Schild auf der einen und/oder der sächsische Rautenschild auf der anderen Seite umgeben war. Sie waren wegen ihres hohen Silbergehalts beliebt und wurden unter Kurfürst Moritz (Kurfürst 1547-1553) in Freiberg und Annaberg und unter Kurfürst August (1553-1586) in Freiberg und Dresden noch einmal geprägt, allerdings im Wert von 21 Gulden, denn seit 1490 war die alte Bewertung nicht mehr zu halten. In der westfriesischen Stadt Einbeck wurden 1574/75 noch einmal Spitzgroschen ausgegeben. 
Trotz ihres hohen Werts sahen die Spitzgroschen relativ klein aus. Das erklärt sich durch den hohen Silbergehalt (937/1000) der Stücke. Es wurden auch im Durchmesser wesentlich größere und schwerere Halbstücke gleichen Aussehens ausgegeben, die aber bei weitem nicht so feinhaltig waren. Um den Namen Spitzgroschen nicht in Verruf zu bringen, sollten diese Halbstücke nach der Münzordnung von 1482 offiziell "halbe Schwertgroschen" genannt werden. Die zwischen Ernst und Albrecht getroffenen Abmachungen bezüglich der Prägung der halben Spitzgroschen schlossen ihren Oheim Wilhelm aus. Daraufhin ließ dieser die Halbstücke in seinen thüringischen Landen verrufen.