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Reichsdeputations-Hauptschluss

Beschluss der letzten außerordentlichen Reichsdeputation von 1803, bestehend aus Kur-Mainz, Böhmen (Österreich), Sachsen, Brandenburg (Preußen), Pfalz-Bayern, dem Hoch- und Deutschmeister, Württemberg und Hessen-Kassel. Ihre Vertreter verhandelten über die Entschädigung der durch Abtretung der linksrheinischen Gebiete an Frankreich betroffenen weltlichen Fürsten. Die geistlichen Fürstentümer - mit Ausnahme des Deutschen Ordens und des Malteserordens - wurden aufgehoben. Der Stuhl des Erzbistums Mainz wurde auf Regensburg übertragen und bildete mit dem Fürstentum Aschaffenburg das Territorium des Reichserzkanzlers Karl Theodor von Dalberg (Säkularisation). Mit Ausnahme von Augsburg, Bremen, Frankfurt a. M., Hamburg, Lübeck und Nürnberg wurden die Reichsstädte den benachbarten Fürstentümern eingegliedert (Mediatisierung). Hessen-Kassel, Baden und Württemberg wurden Kurfürstentümer, letztere erfuhren - wie Bayern und Preußen - durch die Säkularisationen und die Mediatisierungen wesentliche Gebietszuwächse.