0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Gegenstempel

Kontermarke

Kleine Zeichen, die mittels Stempel oder Punzen auf Münzen aufgebracht wurden. Damit wurden meist Münzen gegengestempelt (kontermarkiert), um ihnen einen (neuen) Wert zu verleihen oder sie entweder für den Umlauf zuzulassen bzw. auszuscheiden. Dazu wurden kleinere Stempel verwendet als bei der Überprägung, die (nahezu) das gesamte ursprüngliche Münzbild verdeckt. Die einfache Gegenstempelung konnte mittels eines Schlagstempels und eines Hammers einseitig eingeschlagen werden, was auf der Gegenseite eine plattgedrückte Stelle zurücklässt. Mit dem Zangenstempel konnten sich gegenüberstehende beidseitige Abdrücke hergestellt werden, indem die Münze zwischen den Backen der Zange zusammengepresst wurde.
Als Gegenstempel im engeren Sinne werden manchmal nur solche bezeichnet, die von offizieller oder autorisierter Seite angeordnet sind. Schon im Altertum wurden Gegenstempelungen zu politischen Zwecken genutzt, wie das Anbringen von Kaisernamen auf antiken Münzen. Im Mittelalter wurden Wittenpfennige der wendischen Städte in den westfälischen Städten Münster und Bielefeld gegengestempelt, um sie dort umlauffähig zu machen. Aus Gründen der Unterscheidung der minderwertigen von den zuvor besseren Münzen liefen seit der Mitte des 13. Jh.s gegengestempelte Prager Groschen in süd- und westdeutschen Gebieten um. Auch auf Stübern sowie auf hessischen und Meißner Groschen finden sich im 14./15. Jh. Kontermarkierungen. Im 17. Jh. erlebte die Gegenstempelung einen Höhepunkt: zunächst im norddeutschen Raum zur Markierung guthaltiger Münzen während des Dreißigjährigen Kriegs zur inflationären Kipper- und Wipperzeit, am häufigsten in Spanien zur Veränderung des Nennwerts von Vellonmünzen. In den Niederlanden wurden die etwas zu leichten Goldmünzen im Jahr 1615 mit einem Gegenstempel (Klop) versehen, die Verfahrensweise aber umgedreht, indem der guthaltige Achtentwintig und Schilling mit Klop versehen wurden, die unterwertigen Stücke aber ungestempelt blieben. Vor der Einführung der Rubelwährung in Russland wurden Talermünzen aus Westeuropa mit Kopekenstempeln und solchen mit der Jahreszahl 1655 gegengestempelt (Jefimok), um ihre Gültigkeit für den Umlauf in Russland zu bezeugen. Im Jahr 1816 ließ die schweizerische Stadt Bern helvetische Taler und französische Ecus durch Gegenstempelung auf den Wert von 40 Bz (Batzen) setzen.

Zu den Markierungen im weiteren Sinn, den privaten Gegenstempeln, zählen die Chopmarks, die chinesische Händler und Banken im 18./19. Jh. auf ausländischen Großsilbermünzen zu Prüfzwecken anbrachten. Englische und US-amerikanische Münzen wurden im 19. Jh. mit Gegenstempeln (engl.: countermarks) versehen, die für Firmen oder Produkte warben. Kontermarkierungen auf Lager- und Gefangenenlagergeld dienten in der Regel dazu, den Eingeschlossenen die Flucht zu erschweren. Die Gültigkeit von Kantinenmarken oder Hazienda-Token waren ebenfalls auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt. Letztere konnten allerdings in sehr großen Gebieten als Zahlungsmittel gelten.

Vorderseite Sächsischer Schildgroschen mit Gegenstempel    Rückseite Sächsischer Schildgroschen mit Gegenstempel

Sächsischer Schildgroschen mit Gegenstempel „B“ für Braunschweig