Konkordatsmünzen
Im Jahr 1803 gab Napoleon den einzelnen Kantonen der Helvetischen Republik das Münzrecht zurück. Am 17. April 1825 schlossen einige Kantone (Aargau, Basel, Bern, Fribourg, Solothurn und Waadt) der 1815 wiederhergestellten Eidgenossenschaft einen Münzvertrag (Konkordat), der den gemeinsamen Umlauf von Kleinmünzen( Kreuzer und Batzen) erlaubte. Die sog. Konkordatskreuzer und -batzen tragen meist auf der Rs. das Schweizer Kreuz mit einem "C" in der Mitte und die Beschriftung: (DIE) CONCORDIER(ENDEN) CANTONE DER SCHWEIZ.