Horngulden
Unterwertiger Goldgulden, den der Bischof von Lüttich, Johann von Hoorn (1484-1506), prägen ließ. Das Feingewicht zweier Goldgulden entsprach etwa dem Feingewicht eines rheinischen Guldens; im Rheinland rechnete man im Verhältnis 1:2. Der Feingehalt der Goldmünze lag bei 50% und darunter (10-12 Karat), daher leitet sich der Ausdruck Horngold ab. Später wurde die Bezeichnung Horngulden auch auf andere minderwertige Goldgulden ausgeweitet und somit zum Synonym für minderwertige Goldgulden schlechthin.