Herabsetzung
Gesetzliche Verminderung des Nennwerts einer Münze, im Mittelalter regelmäßig durch die periodischen Münzverrufungen bewirkt. Später wurde die Herabsetzung einer Münze immer dann nötig, wenn der Nennwert über den tatsächlichen Verkehrswert hinausging. Manchmal setzte man eine Münzsorte auch absichtlich unter ihren inneren Wert, um den Aufkauf zum Einschmelzen zu erreichen bzw. zu verbilligen, wie im Falle der Kronentaler.