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Abt

Lat. abbas, Vorsteher einer katholischen Ordensgemeinschaft, der eine Abtei (Stift, Kloster)leitet. Im Mittelalter waren zahlreiche Benediktinerabteien mit Reichsbesitz belehnt, damitstanden die Äbte im Rang eines Reichsfürsten und konnten das Münzrecht ausüben, wie z.B. die Äbte vonCorvey, Echternach, Ellwangen, Fulda, Hersfeld, Reichenau, und St. Gallen (Klöster). Auch in Burgund, Frankreich und Spanien entstanden Prägungenvon Äbten. Die auf Münzen dargestellten Abtsinsignien Bischofshut (meist mit zwei Schnüren dargestellt, die in drei Quasten enden) und Bischofsstab (mit derKrümme nach innen) ragen häufig über das Münzbild hinaus. In Ausnahmefällen trugen die Äbte auch die Bischofswürde und wurden als „infulierte Äbte“ bezeichnet, da sie im Wappen die Inful (Bischofsmütze) führten.